1. VERTRAGSSSCHLUSS
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Wir lehnen den Vertragsschluss mit Verbrauchern ab.
2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Auftraggebers den Vertrag vorbehaltlos durchführen.
3) Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
2. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGSUMFANG DER SOFTWARE
1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die mietweise Bereitstellung der Software Empolis Content Express (die „Software“) zur Nutzung über das Internet durch den Kunden.
2) Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den eventuellen individuellen Vereinbarungen der Parteien und im Übrigen aus der Produktbeschreibung, abrufbar unter www.content.express. Eine weitergehende Vereinbarung objektiver Anforderungen an die Software erfolgt nicht und ist ausgeschlossen. Die Software entspricht daher den, an sie zu stellenden objektiven Anforderungen, wenn sie der Produktbeschreibung genügt. Insbesondere sind andere öffentliche Äußerungen zu den Eigenschaften der Software nicht zur Ermittlung der objektiven Beschaffenheit heranzuziehen.
3. BEREITSTELLUNG DER SOFTWARE
1) Wir halten die Software samt Speicherplatz für das Ablegen von Benutzerdaten im – mit dem Kunden – vereinbarten Umfang, ab dem mit ihm vereinbarten Datum zur Nutzung über das Internet nach Maßgabe dieses Vertrags, bereit.
2) Auf Wunsch des Kunden erbringen wir, auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, Schulungen zur Einrichtung, dem Betrieb und der Anwendung der Software, oder richten die Software vollständig nach den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ein.
3) Für die Bereitstellung und den Betrieb der Software verwenden wir Server mit einem Standort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Software bzw. die verwendeten Server werden mindestens nach dem für solche Angebote üblichen Sicherheitsvorkehrungen gegen unerlaubte Zugriffe, Datenverluste und das Ausspähen von Daten geschützt.
4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Servers zu seiner alleinigen Nutzung, sondern wir können bei Trennung der Datenbestände unserer Kunden, im Rahmen der Leistungsfähigkeit eines Servers, auf diesem mehrere Instanzen der Software ablaufen lassen.
5) Um die Software nutzen zu können, ist ein Browser der Typen Chrome, Firefox oder Edge in der aktuellen bzw. mindestens vorherigen Version zu verwenden. Je nach gewähltem Funktionsumfang sind weitere Softwarekomponenten Rich Clients nötig. Damit sind ggf. weitere Anforderungen an Hardware und Betriebssystem verbunden.
4. NEUE VERSIONEN DER SOFTWARE, QUALITÄTSSICHERUNG
1) Wir sind zu – für den Kunden zumutbaren – Anpassungen des Leistungsumfangs der Software jederzeit berechtigt, insbesondere wenn der Leistungsumfang erweitert wird oder die Anpassung erforderlich ist, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen oder um die Sicherheit des Betriebs der Software zu gewährleisten. Neue Versionen der Software stellen wir nach unserem Ermessen zur Verfügung, dies gilt nicht für die Behebung von Mängeln.
2) Wir sind berechtigt, die vom Kunden in der Software gespeicherten, Daten zur Qualitätssicherung neuer Versionen der Software vor deren Bereitstellung für den Kunden zu verwenden (z. B. Testläufe) und die Software mit diesen Daten zu trainieren, um neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen zu können (z. B. Training zur automatischen Erkennung neuer Datenkategorien).
3) Wir werden den Kunden mit angemessener Frist über wesentliche Änderungen der Software informieren, wenn diese eine Änderung oder Einschränkung üblicher Anwendungsfälle der Software zur Folge haben können.
5. INDIVIDUELLE ANPASSUNGEN DER SOFTWARE
1) Auf Wunsch des Kunden unterbreiten wir ihm Angebote für individuelle Erweiterungen der Software, im Rahmen der von uns vorgesehenen Möglichkeiten („Cloud Extensions“). Wir werden ihn darauf hinweisen, ob die von ihm gewünschten Anpassungen – nach unserem pflichtgemäßen Ermessen – zur Folge haben können, dass deren Übernahme in neue Versionen der Software nicht automatisch, sondern nur manuell, gegen gesondert zu vereinbarendes Entgelt, möglich sein sollte.
2) Der Kunde erwirbt an individuellen Anpassungen für die Laufzeit dieses Vertrags dieselben Rechte wie an der Software. Im Übrigen liegen alle Rechte an den Anpassungen bei uns.
6. DATENSICHERUNG
1) Die vom Kunden mittels der Software gespeicherten Daten werden kalendertäglich zwischen 22:00 und 04:00 (UTC) gesichert.
2) Die Datensicherung erfolgt in Form von täglichen Snapshots, die jeweils 30 Tage gesichert sind.
7. VERFÜGBARKEIT DER SOFTWARE
1) Die Software bietet eine Verfügbarkeit am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem die Software abläuft) von 99,5 % je Vertragsmonat – sofern nicht individuell anders vereinbart. Unter Verfügbarkeit der Software verstehen die Parteien die Möglichkeit der Nutzung der Software am Übergabepunkt.
2) Für die Ermittlung, ob die Verfügbarkeit gewahrt wurde, werden folgende Zeiten nicht berücksichtigt:
- a) Störungen oder Beeinträchtigungen an der für die Nutzung oder Ausführung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur oder des Internets, sofern diese nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist.
- b) Geplante Nichtverfügbarkeit der Software zwecks Wartungsarbeiten, vornehmlich zu nutzungsarmen Zeiten, sofern wir diese mindestens mit einer Frist von einer Woche ankündigen. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Softwaresysteme und der dort gespeicherten Daten können in dringenden Fällen (z. B. wichtige Sicherheitsupdates) Wartungsfenster mit – im jeweiligen Einzelfall – angemessenem Vorlauf angekündigt und durchgeführt werden.
8. NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN
1) Der Kunde erhält an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht-übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte, Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung der Software. Eine Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an Mitarbeiter von Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15, 16 AktG ist nicht gestattet, sofern es nicht ausdrücklich mit uns vereinbart wurde.
2) Der Kunde trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um die Nutzung der Software mittels der vom ihm verwendeten Benutzerkennungen und Passwörter durch Unbefugte zu verhindern. Er wird uns unverzüglich unterrichtet, wenn er den Verdacht hat, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten und diese Zugänge – soweit ihm möglich – unverzüglich durch Änderung des Passwortes absichert. Der Kunde wird Zugangsdaten ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich löschen oder ändern.
3) Im Fall eines Missbrauchs der von ihm verwendeten Benutzerkennungen und/oder Passwörter trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er diesen Missbrauch nicht zu vertreten hat. Sofern uns der entsprechende Beweis vorliegt, sind wir verpflichtet, den Kunden entsprechend zu informieren.
4) Der Kunde darf die Software nicht zu rechtswidrigen Zwecken oder unter Verletzung der Rechte Dritter verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden, berechtigten Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung freihalten.
5) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel der Software, uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.
6) Verletzt der Kunde die vorstehenden Regelungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, können wir seinen Zugriff auf die Software oder auf Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Beseitigung der Verletzung auffordern.
7) Verletzt der Kunde, trotz entsprechender Abmahnung, weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen, und hat er dies zu vertreten, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
9. VERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN
1) Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Software Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
2) Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder die Software auf eigene Kosten so abändern, dass sie unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen keine Rechte Dritte mehr verletzt.
10. ENTGELT
1) Auf Wunsch des Kunden stellen wir ihm die sog. Empolis-Box-Software zur Verfügung, die die Synchronisation von Daten zwischen seinem System und der für ihn betriebenen Software ermöglicht. Für die Installation, den Betrieb und den Funktionsumfang gelten die jeweils für die Empolis-Box-Software von uns veröffentlichten Angaben.
2) Der Kunde erwirbt an der Empolis-Box-Software für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht-übertragbares Recht, die Software auf seinen Systemen für die Zwecke dieses Vertrages zu installieren, zu betreiben und zu nutzen. Er ist zu üblichen und angemessenen Backups der bei ihm installierten Software berechtigt.
3) Bei Überschreiten des vertraglich vereinbarten Traffic-Kontingents behalten wir uns vor, die tatsächlich durch die Nutzer verbrauchte Datenmenge gemäß unserer aktuellen Preisliste abzurechnen.
11. NICHTERFÜLLUNG UNS OBLIEGENDER HAUPTLEISTUNGSPFLICHTEN
1) Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung der Software in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d. h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität der Software erstmalig zur Verfügung stellen.
2) Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung der Software den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, und ist die geschuldete Verfügbarkeit der Software für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die Software dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
3) Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit der Software uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.
12. MÄNGELANSPRÜCHE
1) Es gelten, sofern nicht nachfolgend anders vereinbart, die gesetzlichen Regelungen.
2) Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt uns in den gesetzlichen Grenzen.
3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Diese gilt nicht für Haftungsansprüche wegen Mängeln, insoweit gelten die Regelung zur Haftung.
4) Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz gem. § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
13. HAFTUNG
1) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
3) Die Haftung für vorhersehbare und vertragstypische Schäden nach Absatz 2 ist der Höhe nach beschränkt auf das Sechsfache der vom Kunden im jeweiligen Monat geleisteten Nutzungsgebühren.
4) Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
14. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages mit einer Festlaufzeit von einem Jahr. Es kann während der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2) Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Festlaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
a) Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich.
b) Der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.
c) Vollständiger Zahlungsverzug des Kunden für zwei aufeinander folgende Monate oder der Zahlungsverzug für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, sofern der Kunde sich mit Beträgen im Zahlungsverzug befindet, deren Summe zwei Monatsentgelte mindestens erreicht.
15. HERAUSGABE VON KUNDENDATEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG
Mit Beendigung des Vertrages wird die Softwareinstanz für den Kunden deaktiviert und die – in dieser gespeicherten – Kundendaten für die Dauer von 30 Tagen archiviert. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist eine Kopie seiner Daten zum Download anfordern. Nach Ablauf der 30 Tage werden die Daten gelöscht, auch wenn noch kein Download erfolgt ist. Die Kundendaten werden in dem in der Software gespeicherten Format zur Verfügung gestellt.
16. GEHEIMHALTUNG
1) Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse des Kunden, die uns im Rahmen dieses Vertrages bekannt gemacht werden (z. B. durch Speicherung von Daten in der Software). Es ist nicht erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis als solches bezeichnet wird.
2) Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden; (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung, ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung, rechtmäßig bekannt waren; (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter rechtmäßig, ohne Geheimhaltungsverpflichtung, bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist; (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben; (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen, oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
3) Wir sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Wir werden nur solchen Mitarbeitern und Dritten Zugang zu Geschäftsgeheimnissen des Kunden gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages betraut sind und sich mindestens entsprechend den Vorgaben dieses Vertrages zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Das haben wir den Kunden auf seinen Wunsch nachzuweisen.
4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrags nicht berührt.
5) Für die Wahrung des Datenschutzes für personenbezogenen Daten gilt der – ggf. zwischen den Parteien gesondert – abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Sofern ein solcher nicht bestehen sollte, verpflichten wir uns zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
17. DATENSCHUTZ
Sofern der Kunde in der Software personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten möchte, sind wir zum Abschluss unseres Vertrags über eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO bereit.
18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1) Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
4) Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
5) Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.